KOMMUNALE BERATUNG
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BERATUNG VON BAUUNTERNEHMEN, BAUTRÄGERN, PRIVATEN BAUHERREN UND ARCHITEKTEN
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BERATUNG VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN, ANWOHNERN UND PLANBETROFFENEN
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RECHTSGEBIETE
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PROZESSE
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Für eine erfolgreiche Baugebietsentwicklung der Gemeinden hat der Grunderwerb herausragende Bedeutung. Je früher ein Zugriff der Gemeinde auf Grundstücke möglich ist, umso besser kann eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden, um z.B. finanzielle Spielräume für sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Wir zeigen Gemeinden Wege auf, um diese Ziele erreichen zu können.
Für eine erfolgreiche Baulandentwicklung bedarf es eines kooperativen Zusammenwirkens von Gemeinden, Grundstückseigentümern und Investoren, die ihren Ausdruck in vertraglichen Vereinbarungen findet, die begleitend zur Aufstellung von Bebauungsplänen abgeschlossen werden und z.B. Fragen der Erschließung, der Neuordnung der Grundstücksgrenzen oder der Tragung der Planungs- und Folgekosten regeln. Wir verfügen durch unsere Erfahrung bei zahlreichen Projekten über das erforderliche Knowhow zur Erstellung städtebaulicher Verträge. Unser Anspruch ist dabei, als Dienstleister eine sinnvolle und rechtssichere Vertragsgestaltung zu erreichen, die das Risiko späterer gerichtlicher Auseinandersetzung minimiert.
Zunehmende Bedeutung kommt der Beratung von Gemeinden und deren Gesellschaften im Bereich des Vergaberechts zu.
Wir beraten Bauträger und private Bauherren. Diese wollen vor dem Kauf eines Grundstücks sichergehen, dass eine Baugenehmigung für ihr Vorhaben erteilt werden kann und erschließungs- und beitragsrechtliche Fragen, die für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens von Bedeutung sind, vollständig abgeklärt sind, d.h. für das Projekt keine unkalkulierbaren Risiken bestehen.
Daneben entwerfen oder prüfen wir die erforderlichen Bauwerkverträge und begleiten deren Vollzug. Eine baubegleitende Rechtsberatung ist zur Risikominimierung heute unerlässlich. Wir sind im gesamten Architekten- und Ingenieurrecht tätig, insbesondere in den zentralen Bereichen der Honorarermittlung nach HOAI und der Haftung der Mandanten bei ihren Tätigkeiten als Planer, Werkunternehmer, Dienstleister oder Treuhänder im Rahmen von Auftragsverhältnissen.
Öffentliche Ausschreibungen von Bauleistungen unterliegen dem sehr formalistischen und daher fehlerträchtigen Vergaberecht. Wir begleiten Gemeinden und Bauunternehmen während des gesamten Vergabeverfahrens und setzen Ansprüche erforderlichenfalls vor den Vergabekammern oder den Gerichten durch.
Wir vertreten Unternehmen und private Grundstückseigentümer im Bau- und Fachplanungsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Abwehr zusätzlicher Lärmbelastungen. Wir schützen Immobilien vor Wertverlusten und tragen dafür Sorge, dass durch Planungen ausgelöste Nutzungskonflikte möglichst vermieden werden. Weil wir kontinuierlich eine juristische, aber auch durch Zusammenarbeit mit Fachgutachtern naturwissenschaftlich untermauerte Schwachpunkteanalyse betreiben, können wir Einwendungen und Stellungnahmen zu Planungsvorhaben exakt auf den Punkt bringen, um die Rechte unserer Mandanten im Verwaltungsverfahren sowie ggfs. in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu wahren. Bei der Kommunikation mit den Behörden und Gerichten ist von großem Vorteil, dass unsere Kanzlei dort seit vielen Jahrzehnten bekannt und geachtet ist.
öffentliches Baurecht
Grundstücksrecht
privates Baurecht
Fachplanungsrecht
Architektenrecht
Vergaberecht
Nachbarrecht
Abgabenrecht
Umweltrecht
Luftverkehrsrecht
Zwei Beispiele aus unserer Arbeit im Anwalts- und Notariatsbereich
Standorte:
FRANKFURT / WESTEND
Haldenwang Rechtsanwälte und Notare
Wiesenau 2
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 97 14 41 – 0
Fax: 069 – 97 14 41 – 27
E-Mail: ffm(at)haldenwangRAe.de
Anfahrt per Navigation:
ACHTUNG: Unsere Parkplätze befinden sich nicht in der Wiesenau, sondern in einem Hof, den Sie von der Freiherr-vom-Stein-Straße aus erreichen. Bitte geben Sie daher als Ziel nicht unsere Kanzleiadresse, sondern die Adresse Freiherr-vom-Stein-Str. 3 ein. Unser Parkhof mit drei Doppelparkern befindet sich direkt neben dem Anwesen Freiherr-vom-Stein-Str. 3.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Westend, erreichbar mit der U6 und der U7, Ausgang Feuerbachstraße / Freiherr-vom-Stein-Straße. Von dort aus sind es nur ca. 50 m.
WEHRHEIM / OBERNHAIN
Haldenwang Rechtsanwälte
Altkönigstraße 18
61273 Wehrheim
Tel.: 0 60 81 – 95 43 – 0
Fax: 0 60 81 – 95 43 – 43
E-Mail: hg(at)haldenwangRAe.de
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen können nur am Standort Frankfurt vorgenommen werden, da die Notare nur dort zugelassen sind.